Allgemeine Geschäftsbedingungen
scale. · Inhaber Paul Gardow · Für Geschäftskunden (B2B) · Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen scale., Inhaber Paul Gardow, Am Lindenplatz 15, 10319 Berlin (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (Anbieter und Kunde gemeinsam „Parteien“) über die Leistungen des Anbieters.
(2) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht daher nicht.
(4) Individuelle Vereinbarungen (Angebot, Einzelvertrag, Leistungsbeschreibung, Nebenabreden) haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsbereiche
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Text- oder Schriftform, durch Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch den einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
(2) Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Erstellungsleistungen: Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Websites, Onlineshops, Unternehmens-Apps und individuellen Applikationen, Schnittstellen und Automatisierungen sowie Migrationen (z. B. Umzug von Domains, DNS-Einstellungen, E-Mail-Postfächern, Websites und Servern).
- Laufende Leistungen: Suchmaschinenoptimierung (SEO), Generative Engine Optimization (GEO), Hosting, Wartung, Monitoring, Support und Weiterentwicklung, jeweils als einmalige Leistung oder im Rahmen eines Betreuungsvertrags.
- Beratungsleistungen: Erstgespräche, Workshops, Analysen und Konzepte.
(3) Für Erstellungsleistungen gilt Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB), soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist. Laufende Leistungen und Beratungsleistungen sind Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB; geschuldet ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg.
§ 3 Leistungserbringung
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik und mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt.
(2) Angaben in Marketingmaterialien, auf der Website oder in Präsentationen des Anbieters, etwa zu Ladezeiten, Bewertungen durch Prüfwerkzeuge, Ausfallzeiten, Einsparungen oder Effizienzgewinnen, dienen der Veranschaulichung und stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien dar, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot zugesichert werden.
(3) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Der Anbieter informiert den Kunden rechtzeitig, wenn absehbar ist, dass Fristen nicht eingehalten werden können.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und qualifizierte Dritte (z. B. spezialisierte Freelancer) als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Er bleibt gegenüber dem Kunden für die Leistung verantwortlich.
(5) Der Anbieter kann bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge als Hilfsmittel einsetzen, etwa zur Programmierung, Texterstellung oder Qualitätssicherung. Er nutzt dabei nur Anbieter, die vertraglich zusichern, übermittelte Daten nicht zum Training ihrer Modelle zu verwenden. Die Ergebnisse prüft er fachlich, bevor er sie übergibt. Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
(6) Die Leistungen werden in der Regel montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr erbracht, ausgenommen gesetzliche Feiertage im Land Berlin. Abweichende Zeiten, etwa für Umstellungen außerhalb der Geschäftszeiten, werden gesondert vereinbart.
(7) Erfüllungsort für die Leistungen des Anbieters ist dessen Sitz, soweit nicht anders vereinbart.
§ 4 Besondere Bestimmungen für SEO und GEO
(1) Suchmaschinen und KI-Assistenten werden von Dritten betrieben, deren Bewertungs- und Ausgabelogik der Anbieter nicht beeinflussen kann. Der Anbieter schuldet daher keine bestimmten Platzierungen, Besucherzahlen, Erwähnungen in KI-Antworten oder Umsätze.
(2) Der Anbieter wendet ausschließlich Methoden an, die den veröffentlichten Richtlinien der Suchmaschinenbetreiber entsprechen.
§ 5 Besondere Bestimmungen für Migrationen
(1) Vor einer Migration stimmen die Parteien einen Migrationsplan mit Zeitpunkt der Umstellung und Rückfallplan ab.
(2) Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Zugänge bereit, (insbesondere zu Domain-Registraren, DNS-Verwaltung, bestehenden und neuen E-Mail-Konten sowie Hosting- und Serverumgebungen) und sorgt dafür, dass Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bisheriger Anbieter die Umstellung nicht verhindern.
(3) Der Kunde erstellt vor Beginn der Migration eine vollständige Sicherung aller betroffenen Daten (insbesondere E-Mails, Kontakte, Kalender, Datenbanken und Dateien) oder beauftragt den Anbieter gesondert damit.
(4) Kurzzeitige Einschränkungen während der Umstellung, etwa durch die weltweite Verteilung von DNS-Änderungen, lassen sich technisch nicht in jedem Fall ausschließen. Der Anbieter plant die Umstellung so, dass solche Einschränkungen möglichst vermieden werden.
§ 6 Domains, Drittanbieter und Lizenzen
(1) Domains werden, soweit nicht anders vereinbart, auf den Namen des Kunden registriert. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle und des Registrars.
(2) Werden Dienste oder Software Dritter eingesetzt (z. B. Shop-Systeme, Hosting- und E-Mail-Anbieter, Zahlungsanbieter, Kalender- oder CRM-Systeme, Plugins, Schriftarten oder Bildlizenzen), gelten deren Nutzungs- und Lizenzbedingungen. Laufende Kosten für solche Dienste trägt der Kunde, soweit nicht anders vereinbart. Für Verfügbarkeit, Preisänderungen und Funktionsänderungen solcher Drittdienste ist der Anbieter nicht verantwortlich.
(3) Für die rechtlichen Inhalte seiner Website oder seines Onlineshops (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung, Preis- und Produktangaben) ist der Kunde verantwortlich. Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, als Festpreis oder nach Aufwand. Ist keine Vergütung vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt der Leistung üblichen Stundensätze des Anbieters. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Erstellungsleistungen kann der Anbieter angemessene Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt verlangen, soweit im Angebot vorgesehen.
(3) Betreuungs- und Hostingverträge werden monatlich im Voraus abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart. Nicht abgerufene Leistungskontingente verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten, bis die offenen Beträge beglichen sind.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Leistungserbringung und stellt ihm rechtzeitig und unentgeltlich alle erforderlichen Informationen, Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Produktdaten), Zugänge, Schnittstellenbeschreibungen und Freigaben zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der zu Entscheidungen befugt ist und für Rückfragen zur Verfügung steht.
(3) Angeforderte Informationen, Zugänge und Freigaben stellt der Kunde innerhalb von fünf Werktagen bereit, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und dass sie keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.
(5) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner eigenen Daten verantwortlich, soweit diese Aufgabe nicht ausdrücklich dem Anbieter übertragen wurde.
(6) Verzögerungen, die auf die Verletzung von Mitwirkungspflichten zurückgehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Den dadurch entstehenden Mehraufwand kann der Anbieter nach Aufwand in Rechnung stellen.
§ 9 Abnahme
(1) Erstellungsleistungen (§ 2 Abs. 3) sind vom Kunden nach Fertigstellung abzunehmen. Der Anbieter zeigt die Fertigstellung in Textform an. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme oder teilt wesentliche Mängel konkret in Textform mit.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb der Frist nach Abs. 1 unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert. Sie gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Kunde sie produktiv nutzt, etwa indem er die Website oder den Onlineshop veröffentlicht. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) In sich abgeschlossene Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) An den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Gestaltung, Programmcode, Konfigurationen, Texte, Dokumentation) erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung durch ihn selbst oder durch Dritte. Weitergehende Rechte (z. B. ausschließliche Rechte) werden im Einzelvertrag vereinbart.
(2) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde auf Wunsch den Quellcode und die Dokumentation der individuell für ihn erstellten Software.
(3) Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Vorlagen und Methoden des Anbieters verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält daran ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht, soweit dies für die Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist. Für Open-Source-Komponenten gelten deren Lizenzen.
(4) Für mit KI-Werkzeugen erzeugte Bestandteile übernimmt der Anbieter keine Gewähr dafür, dass sie urheberrechtlich geschützt sind.
(5) Die vom Kunden bereitgestellten Daten und Inhalte verbleiben beim Kunden. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen. Sie werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 11 Gewährleistung
(1) Bei Erstellungsleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit folgenden Maßgaben: Der Anbieter ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder, bei erheblichen Mängeln, vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 13.
(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform und nachvollziehbar beschrieben anzuzeigen.
(3) Mängelansprüche verjähren zwölf Monate nach Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie.
(4) Keine Mängel sind Abweichungen, die auf fehlerhaften Angaben oder Inhalten des Kunden, auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte ohne Zustimmung des Anbieters, auf Drittdiensten im Sinne von § 6 Abs. 2 oder auf späteren Änderungen von Browsern, Betriebssystemen oder Schnittstellen Dritter beruhen.
(5) Bei Dienstleistungen schuldet der Anbieter die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeit. Beanstandungen sind unverzüglich in Textform mitzuteilen; der Anbieter erbringt die betroffene Leistung dann in angemessener Frist erneut vertragsgemäß.
§ 12 Hosting, Betreuung und Verfügbarkeit
(1) Übernimmt der Anbieter Hosting oder Betreuung, strebt er eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel an, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums ins Internet. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle, die auf Störungen des Rechenzentrums, des Internets oder sonstiger Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters beruhen. Abweichende Service-Level werden im Einzelvertrag vereinbart.
(2) Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit zu nutzungsarmen Zeiten durch und kündigt sie bei absehbaren Einschränkungen vorab an.
(3) Der Anbieter darf eingesetzte Software, Systeme und Abhängigkeiten aktualisieren, soweit dies der Sicherheit oder dem Betrieb dient und den vereinbarten Funktionsumfang nicht wesentlich einschränkt.
(4) Bei Systemen in der Infrastruktur des Kunden liegt die Verantwortung für Hardware, Netzwerk und Verfügbarkeit beim Kunden, soweit nicht anders vereinbart.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Einzelauftrags bzw. bei laufenden Verträgen auf die in den letzten zwölf Monaten gezahlte Netto-Vergütung, in jedem Fall auf höchstens 50.000 EUR je Schadensfall.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 5 Abs. 3, § 8 Abs. 5) entstanden wäre, es sei denn, die Datensicherung war ausdrücklich Aufgabe des Anbieters.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 14 Datenschutz
(1) Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (etwa bei Migrationen von E-Mail-Postfächern, beim Hosting oder beim Betrieb von Unternehmens-Apps), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, Kundendaten und technische Informationen, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags.
(2) Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits vorher bekannt waren oder ihm von Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitspflicht überlassen wurden.
(3) Die Weitergabe an Erfüllungsgehilfen (§ 3 Abs. 4) ist zulässig, soweit diese gleichwertig zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus, für Zugangsdaten und Geschäftsgeheimnisse unbefristet.
§ 16 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über Erstellungsleistungen enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme. Das gesetzliche Kündigungsrecht des Kunden nach § 648 BGB bleibt unberührt.
(2) Betreuungs- und Hostingverträge können, sofern nicht anders vereinbart, von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden, frühestens zum Ende einer vereinbarten Mindestlaufzeit.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Nach Vertragsende unterstützt der Anbieter den Kunden beim Umzug zu einem anderen Anbieter, insbesondere durch Herausgabe der Daten, Zugänge und Dokumentation in einem gängigen Format. Darüber hinausgehende Unterstützung wird nach Aufwand vergütet. Kundendaten löscht der Anbieter spätestens 90 Tage nach Vertragsende, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 17 Referenznennung
(1) Der Anbieter darf den Kunden mit Namen, Logo und einer Beschreibung des Projekts sowie mit Bildschirmaufnahmen der erstellten Website oder App als Referenz auf seiner Website und in Präsentationen nennen.
(2) Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen. Der Anbieter entfernt die Referenz dann innerhalb von 14 Tagen.
§ 18 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf höhere Gewalt zurückgeht, insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, großflächige Cyberangriffe sowie Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Rechenzentren oder Energieversorgern außerhalb ihres Einflussbereichs.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Individuelle Abreden haben Vorrang.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.